Für Mieter

Die wichtigsten Antworten – direkt und ohne Warteschleife.

Hier finden Sie die häufigsten Fragen rund um Ihr Mietverhältnis. Ist Ihre Frage nicht dabei, sind wir per WhatsApp oder E-Mail schnell erreichbar.

Bewerbung & Einzug

Wie bewerbe ich mich für eine Wohnung?

Nach der Besichtigung senden Sie uns das ausgefüllte Anmeldeformular zusammen mit einem aktuellen Betreibungsregisterauszug und einer Ausweiskopie – für jede Person über 18 Jahren. Sind die Unterlagen vollständig, erhalten Sie in der Regel innert einer Woche Bescheid.

Muss ich die Wohnung vorher besichtigen?

Ja, bitte. Inseratsbilder zeigen teilweise den Standard der Liegenschaft – die angebotene Wohnung kann davon abweichen. Für einen Besichtigungstermin melden Sie sich einfach bei uns.

Wie hoch ist die Kaution und wie hinterlege ich sie?

Die Höhe steht in Ihrem Mietvertrag – gesetzlich sind bei Wohnräumen maximal drei Monatsmieten zulässig. Die Kaution wird auf ein Mietkautionskonto bei einer Schweizer Bank einbezahlt; Bürgschaftslösungen sind nach Absprache möglich.

Mietvertrag & Zusammenleben

Ich habe den Mietvertrag im Doppel erhalten – was nun?

Beide Exemplare unterschreiben und an uns zurücksenden. Nach unserer Gegenunterschrift erhalten Sie Ihr Exemplar zurück – erst dann ist der Vertrag gültig.

Darf ich meine Wohnung untervermieten?

Teilweise oder ganz – aber nur mit unserer vorgängigen schriftlichen Zustimmung. Senden Sie uns die Konditionen und die Angaben zur Untermieterschaft; wir prüfen den Antrag rasch. Auch der Wegzug einer untervermietenden oder mitwohnenden Person ist uns zu melden.

Mein Mitmieter / Partner zieht aus – wie gehen wir vor?

Senden Sie uns eine von beiden unterschriebene Kündigung zusammen mit dem Antrag, dass die verbleibende Person den Vertrag übernimmt. Sobald der neue Vertrag unterzeichnet ist, entlassen wir die ausziehende Person aus dem Mietverhältnis.

Namensänderung, neue Bankverbindung oder neues Schild?

Eine kurze E-Mail genügt. Neue Beschriftungen für Briefkasten, Sonnerie und Wohnungstüre bestellen wir für Sie.

Meine Nachbarn stören mich – was kann ich tun?

Suchen Sie bei einmaligen Vorfällen zuerst das direkte Gespräch – das löst die meisten Situationen. Bei wiederholten Verstössen gegen die Hausordnung melden Sie uns die Vorfälle bitte schriftlich mit Datum und Beschreibung; wir kümmern uns darum.

Der Referenzzinssatz ist gesunken – bekomme ich eine Mietzinssenkung?

Sie können eine Senkung schriftlich auf den nächsten Kündigungstermin verlangen; das Gesuch müssen alle im Vertrag aufgeführten Mietparteien unterschreiben. Wir prüfen den Anspruch nach den gesetzlichen Regeln und geben Ihnen Bescheid.

Nebenkosten & Zahlungen

Wie funktioniert die Nebenkostenabrechnung?

Ihre monatlichen Akontozahlungen sind Vorauszahlungen. Einmal jährlich rechnen wir die effektiven Kosten ab – daraus ergibt sich eine Nachzahlung oder ein Guthaben. Sie haben das Recht, die Belege einzusehen. Möchten Sie Ihre Akontobeiträge anpassen, nutzen Sie das Formular Anpassung Akonto.

Wann wird mein Nebenkosten-Guthaben ausbezahlt?

Guthaben überweisen wir nach Versand der Abrechnung automatisch auf Ihre bei uns hinterlegte Bankverbindung. Hat sich Ihre IBAN geändert, teilen Sie uns das bitte kurz mit.

Kündigung & Auszug

Wie kündige ich meine Wohnung richtig?

Schriftlich, mit den Originalunterschriften aller Mietparteien – bei Familienwohnungen beider Ehe- bzw. eingetragener Partner. Es gelten Frist und Termine gemäss Ihrem Mietvertrag; massgebend ist der Eingang bei uns, nicht der Poststempel. Gleiches gilt für die Kündigung eines Parkplatzes.

Kann ich früher ausziehen?

Ja, wenn Sie eine zumutbare, zahlungsfähige Nachmieterschaft stellen, die den Vertrag zu gleichen Bedingungen übernimmt. Senden Sie uns Ihre Kündigung mit dem Wunschtermin; sobald der neue Vertrag unterzeichnet ist, sind Sie entlassen. Kommt kein Vertrag zustande, haften Sie bis zum ordentlichen Termin.

Kann ich meine Kündigung zurückziehen?

Melden Sie sich umgehend bei uns. Solange mit einer Nachmieterschaft noch kein neuer Vertrag unterzeichnet ist, steht einem Rückzug in der Regel nichts im Weg.

Wann bekomme ich meine Kaution zurück?

Nach der Wohnungsabgabe geben wir die Kaution frei, sobald keine offenen Forderungen bestehen. Steht die Nebenkostenabrechnung noch aus, kann ein angemessener Teil bis zur Abrechnung zurückbehalten werden. Teilen Sie uns frühzeitig Ihre neue Adresse und Bankverbindung mit – das beschleunigt die Rückzahlung.

Was muss ich bei der Wohnungsabgabe beachten?

Die Wohnung ist vollständig geräumt und gründlich gereinigt zu übergeben; gemeinsam erstellen wir ein Protokoll. Vereinbaren Sie den Abgabetermin frühzeitig mit uns. Unsere Checkliste Wohnungsabgabe führt Sie durch die Vorbereitung.

Grössere Schäden vor dem Auszug – was tun?

Melden Sie Schäden, die einen Handwerker erfordern, bitte spätestens einen Monat vor der Abgabe mit Foto. So können wir die Reparatur rechtzeitig organisieren und Ihr Wohnungswechsel verzögert sich nicht.

Müssen Dübellöcher repariert werden?

Ja, fachgerecht: Dübel entfernen, Loch schliessen – und unbedingt die korrekte Wandfarbe verwenden, denn Weiss ist nicht gleich Weiss. Eine unsaubere Reparatur kann dazu führen, dass die ganze Wand gestrichen werden muss. Im Zweifel fragen Sie uns vorher.

Schäden, Störungen & Änderungen

Ich habe einen Schaden in der Wohnung – was tun?

Melden Sie den Schaden sofort – am einfachsten per WhatsApp oder E-Mail mit Foto. Bei Küchengeräten, Waschmaschine oder Tumbler fotografieren Sie bitte auch das Typenschild. Kleinreparaturen des täglichen Gebrauchs (Richtwert bis ca. 150–200 Franken) gehen zulasten der Mieterschaft; alles Weitere organisieren wir.

Kein Strom, keine Heizung, kein Wasser?

Rufen Sie uns in dringenden Fällen direkt an. Bei zu kalter oder zu warmer Wohnung: zuerst den Raumthermostat anpassen – Heizungen reagieren träge und brauchen bis zu zwei Tage. Ändert sich nichts, melden Sie sich bei uns.

Darf ich ein Haustier halten?

Grundsätzlich ja, mit unserer vorgängigen schriftlichen Bewilligung. Stellen Sie uns kurz per E-Mail einen Antrag mit Angaben zum Tier. Auch Installationen wie Katzennetze oder Zäune klären Sie bitte vorher mit uns ab.

Darf ich die Wohnung umbauen oder verändern?

Bauliche Veränderungen und der Einbau eigener Geräte brauchen unsere vorgängige schriftliche Bewilligung. Kleines wie eine farbig gestrichene Wand ist erlaubt, muss bei der Rückgabe aber in den ursprünglichen Zustand versetzt werden. Fragen Sie im Zweifel kurz nach – nicht jeder Antrag kann bewilligt werden.

Schlüssel verloren oder abgebrochen?

Bei Verlust melden Sie den Fall zuerst Ihrer Hausratversicherung – unter Umständen muss die Schliessanlage ersetzt werden – und informieren Sie uns mit der Schadennummer. Ersatz- oder Zusatzschlüssel bestellen wir für Sie; die Kosten trägt die Mieterschaft.

Formulare und Checklisten

Dokumente zum Download.